Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige, juristische Personen und Institutionen der öffentlichen Hand (B2B-Geschäfte). Mit Verbrauchern schließen wir leider keine Verträge. Wenn Sie als Verbraucher trotzdem von uns profitieren möchten, wenden Sie sich persönlich an uns, aber die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind dann für Sie nicht einschlägig.

§ 2 Transparenz und Verständlichkeit

Unsere Devise lautet Transparenz. Wir verzichten auf komplizierte Ausdrucksweisen und setzen auf klare, verständliche Formulierungen. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung. Wir haben unsere AGB so gestaltet, dass Sie von jedem verstanden werden können.

Allgemeines

§ 3 Geltungsbereich

3.1. Alle Leistungen und Angebote der Sehr gut. Danke UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend als „Anbieter oder Auftragnehmer“ bezeichnet) finden ihre Basis ausschließlich in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Angebot des Anbieters. Diese gelten in all unseren Verträgen, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (künftig als Auftraggeber betitelt) für seine angepriesenen Leistungen schließt. Das gilt übrigens auch für alle zukünftigen Verträge, sprich, alle künftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn wir nicht jedes Mal einen extra Vertrag schließen.

3.2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer Bedingungen haben hier keinen Zutritt. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben eingeht, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder einer weiteren Beteiligten enthält oder auf solche hinweist, kommten diese Geschäftsbedingungen nicht zur Geltung. Unsere Party, unsere Regeln.

3.3. Wenn sich verschiedene Geschäftsbedingungen inhaltlich auf eine Wellenlänge begeben, dann gelten diese. Falls sich jedoch einzelne Regelungen uneinig sind, schreiten die Regelungen des dispositiven Rechts ein. Das gilt auch, wenn die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Regelungen aufstellen, die hier nicht vorkommen. Und wenn unsere Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers fehlen, dann setzen sich unsere durch. Das ist wie beim Tanzen – wer den Takt vorgibt, bestimmt die Richtung.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

4.1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder tragen eine bestimmte Annahmefrist im Gepäck.

4.2. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftraggebers zustande. Diese Annahme kann auch durch das Versenden des unterzeichneten Angebots per E-Mail erfolgen.

4.3. Das, was wirklich zählt in der Beziehung zwischen Anbieter und Auftraggeber, ist der schriftlich geschlossene Vertrag, inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier sind alle Versprechen und Abmachungen zwischen den Parteien festgelegt. Mündliche Absprachen gibt es nicht.

4.4. Um den Vertrag ein wenig zu ändern, braucht es die schriftliche Form. Mitarbeiter des Anbieters, außer den Geschäftsführern, dürfen nicht mit wilden mündlichen Abreden um sich werfen. Zur Wahrung der schriftlichen Form reicht es aus, wenn Informationen per Fax oder E-Mail über die Leitungen funken.

4.5. Die Angaben des Anbieters zum Umfang der Leistung sind nicht verbindlich – also eher als Schätzung zu verstehen. Kleine Abweichungen sind erlaubt, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen oder unverhältnismäßig sind.

4.6. Die Unterlagen, die der Anbieter über den Ladentisch reicht, bleiben seine Schätze. Der Auftraggeber darf sie nicht ohne Erlaubnis des Anbieters an die Öffentlichkeit zerren, veröffentlichen, selbst nutzen oder kopieren. Auf Wunsch des Anbieters müssen diese Unterlagen zurückgegeben und mögliche Kopien vernichtet werden – außer natürlich, es handelt sich um elektronische Daten, die noch ein wenig im digitalen Nirwana verweilen dürfen.

§ 5 Personal des Anbieters

5.1. Bei der Zusammenstellung des Teams für die Leistungserbringung hat der Anbieter künstlerische Freiheit. Er achtet darauf, dass die Teammitglieder die notwendige Qualifikation mitbringen. Falls der Anbieter dem Auftraggeber namhafte Personen präsentiert hat, die er für die Leistungserbringung vorgesehen hat, entspricht dies dem Stand des kreativen Plans zum Zeitpunkt der Namensnennung. Ein Anspruch des Auftraggebers, genau diese Personen einzusetzen, ist nicht inklusive.

5.2. Die Persönlichkeiten, die der Anbieter für die Leistungserbringung einsetzt, tanzen nicht nach der Pfeife des Auftraggebers. Das gilt besonders dann, wenn diese Persönlichkeiten ihre Künste in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen.

§ 6 Unterauftragnehmer

6.1. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die Freiheit, Unterstützungsdienstleisters (auch bekannt als Unterauftragnehmer) für die Leistungserbringung zu engagieren. Der Auftraggeber kann dies nur aus triftigen Gründen ausschlagen. Ein solcher Grund könnte beispielsweise die besonders empfindliche Natur der Daten sein. In einem solchen Fall müssen die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer sorgfältig abgewogen werden.

6.2. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die Vereinbarungen mit seinen Unterstützungsdienstleisters im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages stehen. 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1.Die Kostenaufstellung des Anbieters (auch Angebot genannt) ist der Kompass für die Vergütung seiner Leistungen. Zusätzliche Sternchen- und Extraleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls sich der Anbieter auf einen anderen Währungstanz einlassen möchte, wird dies im Angebot deutlich gemacht.

7.2. Um nachzuweisen, was der Anbieter überhaupt gemacht hat, legt er dem Auftraggeber monatlich einen Leistungsnachweis vor. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden, wobei die kleinste Abrechnungseinheit viertelstündlich ist.

7.3. Die Abrechnungssummen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Rabatt zu entrichten, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. Der Stichtag für die Zahlung ist der Eingang beim Auftraggeber. Schecks sind nicht als Zahlungsmittel zugelassen, es sei denn, es wurde speziell vereinbart. Falls der Auftraggeber mit seinen Zahlungen pausiert, werden die ausstehenden Beträge ab dem Fälligkeitstag mit 5 % p.a. verzinst. Höhere Zinsen und weitere Schäden bei Zahlungsverzug bleiben davon unberührt.

7.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus dem selben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

7.5. Der Anbieter hat die Freiheit, die Konditionen des Vertrages regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu justieren.

7.6. Ausgaben, die sich während der Vertragserfüllung ergeben (z. B. Reise-, Hotel- und Nebenkosten), sind nicht im Pauschalangebot enthalten. Der Auftraggeber erstattet angemessene Ausgaben, die auf seinen Wunsch hin entstanden sind und ordnungsgemäß belegt werden. Andere Reise- und Unterkunftskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

7.7. Die Fahrt ins Unbekannte (außerhalb Leipzigs) kostet 0,60 € pro gefahrenen Kilometer, dazu gesellt sich ein Stundenhonorar von 50 % des vereinbarten Stundensatzes. Für die Übernachtung im Hotel wird eine Pauschale von 120 € angenommen, sofern der Auftraggeber keinen angemessenen Schlafplatz für den Auftragnehmer organisiert. Abweichungen von dieser Regelung erfordern eine spezielle schriftliche Vereinbarung.

7.8. GEMA-Gebühren, sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten sind wie noch mal eine andere Hausnummer. Wenn Gebühren dieser Art anfallen, wird der Anbieter darauf gesondert hinweisen und die Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Der Vertrag wird mit der Annahme des Auftraggebers auf das Angebot geschlossen. Die Kündigung des Vertrages erfolgt je nachdem, was zuerst eintritt:

  1. Die vereinbarten Leistungen wurden vollständig aufgeführt,

  2. Das festgelegte Budget wurde verbraucht, oder

  3. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende Abschied zu nehmen.

8.2. Das Recht beider Parteien, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt von dieser festlichen Regelung unberührt.

8.3. Für den Höhepunkt einer Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail ist jedoch nicht ausgeschlossen.

8.4. Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden, müssen honoriert werden. Im Falle einer vom Auftraggeber durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung gilt dies nur, wenn die erbrachte Leistung für den Auftraggeber noch einen Wert hat.

§ 9 Haftung

9.1. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernimmt der Anbieter die Verantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, das Gesetz sagt etwas anderes.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn es um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht geht. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, die die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Wenn Daten verloren gehen, haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind hierbei ausgeschlossen.

9.4. Unvermeidbare Ereignisse oder höhere Mächte können dazu führen, dass Vertragsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden können. In solchen Fällen ruhen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Kriege, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen und andere unvorhersehbare Ereignisse gelten als unvermeidbare Ereignisse oder höhere Mächte. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei umgehend zu informieren, wenn solche Ereignisse eintreten.

9.5. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

9.6. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 

9.7. Schadensersatzansprüche müssen vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung des Haftungsgrundes schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.

§ 10 Verjährung

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach der Leistungserbringung. 

§ 11 Vertraulichkeit

11.1. Die Parteien hüten alle Geschäftsgeheimnisse, einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie anderer als vertraulich gekennzeichneter Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) mit höchster Geheimhaltung. Der empfangende Partei („Empfänger“) obliegt die Pflicht, vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie ihre eigenen vertraulichen Informationen gleicher Sensitivität, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

11.2. Die Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf die Verwendung im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte nicht gestattet. Hierbei sind verbundene Unternehmen der Parteien und gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater keine Dritten im Sinne dieses Absatzes.

11.3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen und weiterzugeben. Der Empfänger wird die offenlegende Partei, sofern gesetzlich zulässig, vor einer solchen Offenlegung informieren.

11.4. Die Parteien werden sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter oder Dritte, denen vertrauliche Informationen offenbart werden, vertraglich zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen verpflichtet sind. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen Arbeits- oder Unterauftragsverhältnisses bestehen, sofern nicht bereits eine allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

11.5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  1. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits allgemein bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Vertrags allgemein bekannt werden;

  2. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

  3. der Empfänger von Dritten außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen dieser Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

11.6. Nach Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien auf Aufforderung alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

11.7. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt für die Dauer dieses Vertrags sowie für einen unbegrenzten Zeitraum nach dessen Beendigung bestehen.

§ 12 Datenschutz

12.1. Die Parteien verpflichten sich, die Datenschutzgesetze, die auf sie zutreffen, gewissenhaft zu beachten.

12.2. Falls der Anbieter im Rahmen seiner Dienstleistung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten sollte, schließen die Parteien vorab eine handelsübliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

12.3. Der Auftragnehmer versichert, dass seine Mitarbeiter in puncto Umgang mit persönlichen Daten und vertraulichen Informationen entsprechend geschult und verpflichtet sind. Datenschutz mit einem Lächeln – für uns eine Selbstverständlichkeit. 

§ 13 Sonstiges

13.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980) ausgeschlossen ist.

13.2. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, unterliegen dem ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz des Anbieters in Leipzig.

13.3. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13.4. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, es sei denn, es handelt sich um die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

13.5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Schriftform kann insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt werden, es sei denn, es wurde in diesem Vertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.

13.6. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Informationen in Dokumentationen, Prospekten oder Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien dar.

13.7. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.

Vertragsgegenstand

Nachdem wir uns durch eine Menge allgemeiner Hinweise gewühlt haben, steigen wir jetzt in die Details ein. Drei Gesellschafter, drei verschiedene Ausrichtungen – das bedeutet auch drei verschiedene Vertragsgegenstände, die Sie in unserem Angebot entdecken können. Damit Sie nicht den Faden verlieren, hier eine übersichtliche Darstellung unserer Angebote und Leistungen.

Unsere Offerten stellen grundsätzlich Dienstleistungen dar. Wenn wir uns für den Abschluss eines Werkvertrags entscheiden, dann erfolgt dies nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages. Der Knackpunkt liegt darin, ob wir uns auf einen konkreten Erfolg (zum Beispiel die Erstellung einer Webseite) oder die Unterstützung bei der Erreichung Ihres Erfolgs (wie PR-Beratung) verpflichten. Ersteres fällt unter einen Werkvertrag, letzteres unter einen Dienstleistungsvertrag. Grundsätzlich sind jedoch die nachfolgenden Vereinbarungen für alle unsere Dienstleistungen maßgebend.

§ 14 Leistungen aus dem Dienstvertrag

14.1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf den Gebieten Conversion, Word und Legal und bietet dem Auftraggeber eine Auswahl, seiner Dienste an, die genau auf ihn zugeschnitten sind

Hier sind einige der typischen Leistungen, die wir dem Auftraggeber anbieten können:

  • Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen

  • PR-Strategie-Beratung,

  • Strategische Kommunikationsberatung

  • Pressearbeit: Erstellungen von Pressemitteilungen, Pressevermarktung der Themen des Auftraggebers, Aufbau und Pflege langfristiger Journalistenkontakte

  • Podcasts, Webinare, Videobeiträge bspw. für interne Schulungen oder externe Kommunikation

  • Social Media: Strategie, Konzept, Durchführung und Analyse für Produkte und Dienstleistungen

  • Compliance-Check und Beratung zur IT-Sicherheit

  • Unternehmens- und Gründerberatung

  • Abmahncheck für Webseiten

  • Check von Werbekampagnen auf Rechtssicherheit

  • Beratung und Schulung im Bereich des Datenschutzmanagements

  • Schulungen und Workshops, zu all unseren Themen

  • Externe Datenschutzbeauftragte nach DSGVO für Unternehmen

  • Praxisnahe Bestandsaufnahme und regelmäßige Unternehmensprüfung

  • Umfassende Leistungen von Verarbeitungsverzeichnis bis Mitarbeiterschulungen


14.2. Unsere Preise sind für den Leistungsumfang in dem Angebot festgelegt. Wenn der Auftragnehmer etwas mehr will, kann das gerne vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

14.3. Die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg liegt bei dem Auftraggeber.

14.4. Bei uns gibt’s Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind ein extra Leistungsspektrum in unserem Repertoire und erfolgen nur auf vertragliche individuelle Vereinbarung.

14.5. Wir setzen auf den aktuellen Stand der Technik – schließlich wollen wir Ihnen nur das Beste bieten. Falls Sie spezielle Anforderungen haben, lassen Sie es uns wissen.

14.6. Die Unterlagen, die wir für Sie bearbeiten, gehören Ihnen. Wir geben Ihnen alles in lesbarer, kopierfähiger und digitaler Form. Sie dürfen die Unterlagen verändern, verwerten oder weitergeben, wie es Ihnen beliebt.

14.7. Wir sind flexibel beim Leistungsort – bei uns oder bei Ihnen. Oder sogar aus der Ferne, wir richten uns nach Ihren Wünschen.

14.8. Hindernisse oder Probleme? Kein Problem. Änderungswünsche können schriftlich oder per E-Mail bei uns geltend gemacht werden.

14.9. Übrigens, alle Leistungen aus dem Bereich Recht werden auch nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet. Wir verkaufen Ihnen nichts, was wir nicht selbst nutzen würden. 

Stand: Oktober 2023

Sehr gut. Danke. UG (haftungsbeschränkt)

Vertreten durch den Geschäftsführer
Sebastian Himstedt

Lützowstraße 34
04157 Leipzig

Tel.: +49 151 11 65 95 83
E-Mail: info@sehrgutdanke.de
Internet: www.sehrgutdanke.de

USt.-IdNr.: DE364286385

HRN: HRB 42153

Amtsgericht Leipzig

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind zwar nicht verpflichtet, aber grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Verantwortlicher i.S.d. Presserechts

Sebastian Himstedt

Lützowstraße 34, 04157 Leipzig

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